1. Geltungsbereich

Die AGB des Gästehaus am Wasserpark in Rust gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern, zur Beherbergung und alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gästehaus am Wasserpark. Geschäftsbedingungen des Kunden gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Geschäftsbedingungen des Vertragsnehmers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

2. Vertragsabschluss und Partner

Der Aufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kommt durch die Annahme des Antrages desKunden durch das Gästehaus zustande. Dem Gästehaus steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlichzu bestätigen. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser dem Gästehaus gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Annahmevertrag, sofern dem Gästehaus eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

Die Nutzung der Einrichtungen ist ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten möglich. Die aktuellen Öffnungszeiten werden am Eingang sowie auf der Internetpräsenz dargestellt. Das Gästehaus behält sich vor, die Öffnungszeiten zu ändern bzw. Einrichtungen ganz oder teilweise zu schließen, insbesondere aufgrund von Umbauarbeiten oder Veranstaltungen oder wenn eine Nutzung aus anderen Gründen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.

 

3. Verjährung

Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. In Abweichung von § 199 Abs.3 Nr. 1 BGB verjähren Schadensersatzansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an. Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästehaus beruhen.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung bleibt unberührt; ebenso die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Andere Ansprüche als Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisunabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist; bei Ansprüchen wegen eines Mangels an einer Sache beginnt die Frist mit der Ablieferung.

 

4. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

Das Gästehaus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gästehauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehauses an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer ein.

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und – Erfüllung 4 Monate und erhöht sich der, dem Gästehaus allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann dieses den vertraglichen vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben.

Die Preise können von dem Gästehaus geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gästehauses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Gästehaus dem zustimmt.

Rechnungen des Gästehauses sind ohne Fälligkeitsdatum, binnen 7 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Pension ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug ist das Gästehaus berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen, an den ein Verbraucher beteiligt ist, 5 % über Basiszinssatz zu erheben. Das Gästehaus bleibt der Nachweis eines Höheren, dem Kunden der eines niedrigen Schadens vorbehalten.

Das Gästehaus ist berechtigt bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Reisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und die Termine sowie andere Fälligkeitstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Gästehauses aufrechnen oder mindern.

Reklamationen zur Rechnungslegung sind unmittelbar nach bekannt werden gegenüber des Gästehauses mitzuteilen.Die Form der Rechnungslegung (Empfänger) ist bei Auftrag bzw. spätestens mit Ende der Dienstleistung dem Gästehaus entsprechend bekannt zu geben.

 

5. Rücktritt des Kunden/ Stornierung und so genannte „No Show“

Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Gästehaus abgeschlossenen Vertrag, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gästehauses. Ein Kostenloser Rücktritt vom Vertrag ist bis zu 14 Tagen vor Anreise möglich bei Direktbuchungen (E-Mail oder Homepage). Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen. Erfolgt dieses nicht, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.

Die vertragliche Bindung gilt nicht bei der Verletzung der Verpflichtung des Gästehauses zur Rücksichtnahme auf Rechte, Restgüter und Interessen des Kunden, wenn diesen durch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. Bei von Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern, hat das Gästehaus die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Der Kunde ist verpflichtet, mindestens 80 % des vertraglichvereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu entrichten. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass dem Gästehaus überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

 

6. Rücktritt des Gästehauses

Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Pension in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension auf sein Rechts des Rücktritts nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte oder im Rahmen der Anwendbarkeit des Pauschalreiserechts von der Pension verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer der Pension gesetzten angemessen Nachfrist nicht geleistet, ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. Beim Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes, ist die Pension berechtigt, vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

7. Zimmerbereitstellung und Rückgabe

Der Kunde erhält kein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollte die Pension ein gebuchtes Zimmer nicht bereit stellen können (z.B. aufgrund Schäden etc.) ist es der Pension gestattet ein Ersatzzimmer gleicher Kategorie den Gästen zur Verfügung zu stellen. Etwaige Aufpreise hat die Pension zu tragen. Die Pension kann dann, wenn der Kunde am vereinbarten Abreisetag die Zimmer nicht spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung gestellt, aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 16.00 Uhr, 50 % des vollen Logierpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass der Pension überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

 

8. Änderung der Teilnehmerzahl

Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens 14 Tage vor Anreise mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Ohne entsprechende Zustimmung der Pension, ist diese nicht verpflichtet zusätzliche Personen auf zu nehmen. In diesem Falle ist der vereinbarte Preis in voller Höhe auch dann zu bezahlen wenn das Zimmer dann nicht in Anspruch genommen wird.Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Das Hotel ist berechtigt, einer Abweichung der Teilnehmerzahl unter der Bedingung zuzustimmen, dass die vereinbarten Preise neu festgesetzt werden und die bestätigten Räume getauscht werden.

 

9. Haftung des Gästehauses

Das Gästehaus haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon sind ausgenommen Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, Freiheit und sexuellen Selbstbestimmung, wenn die Pension die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten (so genannte Kardinals- bzw. Kernpflichten) der Pension berühren.

Unberührt bleibt ferner die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus einer der Pension übernommenen Garantie. Einer Pflichtverletzung der Pension steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pensin bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 

10. Haftung für eingebrachte Sachen

Die Pension haftet dem Kunden für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen, also bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,00 €, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800,00 €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Pension Anzeige macht, § 703 BGB. Die Regelung zur gesetzlichen Hoteliers bzw. Gastwirthaftung gelten für eine weitergehende Haftung der Pension entsprechend. Zu dem gelten die Haftungsbegrenzungen der Pension.

 

11. Gerichtsstand

Für alle Vertragspartner der Pension und eventuell anhängige gerichtliche Streitigkeiten wird das Amtsgericht Freiburg vereinbart.

 

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine hier möglichst nahe kommende Vereinbarung. Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform.